Büromanagement, IuT, E-Commerce, Steuerfachangestellte:
Auszubildende, die die Prüfung zum Berufsabschluss der jeweiligen Kammer nicht bestanden haben, können einen Antrag auf Besuch der Berufsschule ("Wiederholungsantrag zum Berufsschulbesuch") bis zur nächsten Prüfung stellen.
Der Antrag ist entweder dem Sekretariat des EGB info@egb-koeln.de zuzusenden oder über die zuständige Bildungsgangleitung oder die bisherige Klassenleitung abzugeben.

Antrag auf Wiederholung bzw. weiteren Besuch der Berufsschule bei nicht bestandener Prüfung

Antrag auf Wiederholung bzw. weiteren Besuch der Berufsschule bei nicht bestandener Prüfung