Nach der Berufsausbildung stellt sich für Sie die Frage: Wie kann ich meine beruflichen Perspektiven verbessern, um neue berufliche Herausforderungen zu meistern? Die Antwort lautet: durch eine qualifizierte berufsbegleitende Weiterbildung in Abendform.
Nach Ihrer beruflichen Erstausbildung und Ihrer Berufstätigkeit entwickeln Sie Ihre Qualifikationen weiter, so dass
- Sie zusätzliche Verantwortung übernehmen können,
- Sie von der Fachkraft zur Führungskraft (mit einer entsprechend besseren Bezahlung) aufsteigen können,
- Sie einen Kunden- oder Mandantenstamm eigenverantwortlich bei der Finanz- und Lohnbuchhaltung, bei Jahresabschlüssen und Steuererklärungen bearbeiten und beraten können,
- Sie sich zur beruflichen Selbstständigkeit qualifizieren können,
- Sie mit dem Abschluss zur Staatlich geprüften Betriebswirtin/zum Staatlich geprüften Betriebswirt ein verkürztes Bachelorstudium an einer Universität oder Fachhochschule oder auch direkt einen Masterabschluss anschließen können.
Die berufsbegleitende Weiterbildung ermöglicht es, dass Sie Ihren Beruf weiterhin ausüben und damit finanziell unabhängig bleiben. Außerdem können Sie wertvolle praktische Kenntnisse und Fähigkeiten in den Unterricht einbringen.
Der Schwerpunkt "Finanzwirtschaft"
Die Weiterbildung im Schwerpunkt "Finanzwirtschaft" ist für Sie der richtige Weg, wenn Sie eine Berufsausbildung im kaufmännischen Bereich absolviert haben. Sie können den Schwerpunkt auch ohne Berufsausbildung wählen, wenn Sie über fünf Jahre Berufserfahrung im kaufmännischen Bereich verfügen.
Im Schwerpunktfach "Finanzwirtschaft" befassen Sie sich mit Investitions- und Finanzierungskonzepten, Finanzcontrolling und Kennzahlensystemen. Am Ende der Weiterbildung sind Sie in der Lage, auf der Basis einer umfassenden Ziel- und Risikoanalyse strategische Finanzkonzepte bei Existenzgründung, Sanierung und Insolvenz zu erstellen. Ihre Kompetenzen aus dem Zusatzfach "Steuern" helfen Ihnen, bei der Unternehmensplanung steuerliche Aspekte mit einzubeziehen.