Abschlüsse

Nach erfolgreicher Ausbildung erwerben die Schülerinnen und Schüler am Ende zwei Abschlüsse und somit erhalten somit zwei Zeugnisse:

Berufsschulabschluss: schulischer Abschluss durch den erfolgreichen Besuch der Berufsschule.

Berufsabschluss: beruflicher Abschluss durch Bestehen der Abschlussprüfung der Steuerberaterkammer.

Darüber hinaus erhalten die Absolventen das Arbeitszeugnis, in dem der Arbeitgeber die Leistungen im Betrieb während der Ausbildung bescheinigt.

 

Fragen zu Abschlüssen, Berechtigungen und Prüfungen:

Wie kann man die volle Fachhochschulreife erwerben?

Diese Frage wird uns insbesondere von HöHa-Absolventen gestellt, sie ist aber interessant für alle Schülerinnen und Schüler, die ihren Sekundarstufe II - Bildungsgang mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife abgeschlossen haben. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, die volle Fachhochschulreife zu erwerben:

  • durch ein einschlägiges Praktikum: hierzu gibt es eine Broschüre des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW, die online bestellt werden kann.

oder

  • durch Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem einschlägig anerkannten Ausbildungsberuf.

 

Wird man gekündigt, wenn man die Abschlussprüfung nicht besteht?

Nein, denn wird die Abschlussprüfung nicht bestanden, muss der Arbeitgeber auf Verlangen des Azubis das Ausbildungsverhältnis bis zum nächstmöglichen Wiederholungstermin verlängern. Sollte es auch dann nicht mit dem Abschluss klappen, ist eine weitere Ausbildungsverlängerung bis zu einem Jahr möglich.

 

Wie kann man vorzeitig zur Prüfung zugelassen werden?

Anträge auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung sind rechtzeitig an die Kammer zu richten. Voraussetzung sind nachgewiesene überdurchschnittliche Leistungen in der Praxis und in der Berufsschule (Notendurchschnitt 2,0). Die Steuerberater-Kammer überprüft in jedem Einzelfall die Voraussetzungen.

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