Abschlüsse/Berechtigungen

Schulischer Teil der Fachhochschulreife nach der Jahrgangsstufe 11

Ihnen wird der schulische Teil der Fachhochschulreife nach der Jahrgangsstufe 11 bescheinigt, wenn Sie in die Jahrgangsstufe 12 versetzt werden und das Wirtschaftsgymnasium verlassen. Diese Fachhochschulreife berechtigt – in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung – zum Studium an einer Fachhochschule in Nordrhein-Westfalen sowie in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und im Saarland.

Schulischer Teil der Fachhochschulreife nach der Jahrgangsstufe 12

Ihnen wird bei entsprechenden Leistungen nach der Jahrgangsstufe 12 der schulische Teil der Fachhochschulreife bescheinigt, wenn Sie das Wirtschaftsgymnasium vor dem Abitur verlassen. Diese Fachhochschulreife berechtigt – in Verbindung mit einem einjährigen gelenkten Praktikum oder einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung – zum Studium an einer Fachhochschule in Nordrhein-Westfalen sowie in fast allen anderen Bundesländern (außer in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Sachsen und Thüringen).

 

Allgemeine Hochschulreife (Abitur) + berufliche Kenntnisse nach der Jahrgangsstufe 13

Die allgemeine Hochschulreife ist der höchste Schulabschluss in Deutschland. Sie berechtigt zu allen Studiengängen an allen deutschen und internationalen Universitäten und Fachhochschulen. Es gibt keine Einschränkung zu einem Abitur an allgemeinbildenden Gymnasien oder Gesamtschulen. Im Gegenteil: Mit der Zusatzqualifikation „berufliche Kenntnisse“ ist der Abschluss sogar noch etwas höherwertiger.

 

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