Steuerlehre

Das Unterrichtsfach „Steuerlehre“ wird im Bildungsgang der Steuerfachangestellten unterrichtet. Genau genommen heißt es „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“; denn es werden nicht einfach nur die steuerrechtlichen Vorschriften angewendet, sondern es wird stets der Bezug zur betriebswirtschaftlichen – und auch volkswirtschaftlichen – Lebenswelt hergestellt.

Somit kommt dem Unterrichtsfach „Steuerlehre“ die Aufgabe der anwendungsorientierten Vermittlung des Steuerrechts zu. Dies bedeutet zunächst, dass die wichtigen Rechtsvorschriften des Steuerrechts vermittelt werden: Nach einer umfassenden Einführung in das Allgemeine Steuerrecht und wichtige Grundlagen aus der Abgabenordnung erfolgt eine ausführliche Unterrichtssequenz zur Einkommensteuer. Hier wird gelernt, wie komplexe einkommensteuerliche Sachverhalte zu strukturieren sind und schließlich wird die Einkommensteuerschuld- oder -erstattung für einen Veranlagungszeitraum samt Zuschlagsteuern berechnet. Nun schließt sich die Umsatzsteuer an. Auch hier werden unterschiedliche komplexe Sachverhalte – nun unter umsatzsteuerlichen Aspekten – bearbeitet. Anschließend werden die Gewerbesteuer und die Körperschaftsteuer thematisiert. Es folgt ein Rückgriff auf die Abgabenordnung, indem verfahrensrechtliche Inhalte fokussiert werden. Zuletzt folgt eine intensive Phase der Prüfungsvorbereitung, in der viele Einzelfälle und komplexe Sachverhalte und insbesondere auch Prüfungsfälle bearbeitet werden.

Hierbei werden stets die Zusammenhänge der verschiedenen Perspektiven und Darstellung in Unternehmensprozessen hergestellt. So werden beispielsweise die Abbildung wirtschaftlicher Sachverhalte in der Finanzbuchhaltung und die Auswirkung auf den Jahresabschluss in den Steuerlehreunterricht eingepflegt, einzelwirtschaftliche Aspekte auf steuerrechtliche Vorschriften bezogen und die politisch-gesellschaftliche Bedeutung verschiedenster Vorschriften und Zusammenhänge durchleuchtet. Auch wird stets verdeutlicht, inwieweit die Besteuerung auch als Wirtschafts- und Konjunkturlenkungsinstrument eingesetzt werden kann. Hierin zeigt sich die enge Verzahnung zu den Unterrichtsfächern des Rechnungswesens, der Gesellschaftslehre und der Wirtschaftslehre.

Im Mittelpunkt der Unterrichtsplanung und -durchführung steht die Orientierung an dem Lehrplan „Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter“ (Lehrplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen) in Verbindung mit der lernfeldorientierten didaktischen Jahresplanung, die von einer Arbeitsgruppe des Bildungsgangs entwickelt wurde und stetig weiterentwickelt wird.

Im Unterrichtsfach „Steuerlehre“ sind die Lernfelder zusammengefasst, in denen die berufliche Handlungskompetenz erworben werden soll. Die Schülerinnen und Schüler sollen schließlich befähigt werden, eine qualifizierte Sachbearbeitung und Betreuung von Mandanten vorzunehmen. Dabei orientieren sie sich an dem individuellem Bedarf und der wirtschaftlichen Situation der jeweiligen Mandanten.

In diesem Ausbildungsberuf übernimmt das Unterrichtsfach „Steuerlehre“ die Aufgabe der anwendungsorientierten Vermittlung des Steuerrechts. Das Steuerrecht bildet die Fachbildung der angehenden Steuerfachangestellten vor dem Hintergrund des Einflusses des Steuerrechts auf einzelwirtschaftliche Entscheidungen.

Außerdem soll den Lernenden deutlich werden, dass die Besteuerung auch als Wirtschafts- und Konjunkturlenkungsinstrument eingesetzt werden. Auch hier wird vermittelt, wichtige betriebs- und volkswirtschaftliche Folgen der Besteuerung abzuschätzen.

Gefördert werden diese Ziele durch den lernfeldorientierten Ansatz und eine enge Verzahnung zu den Unterrichtsfächern des Rechnungswesens, der Gesellschaftslehre und der Wirtschaftslehre. Hier werden stets die Zusammenhänge der verschiedenen Perspektiven und Darstellung in Unternehmensprozessen hergestellt. So werden beispielsweise die Abbildung wirtschaftlicher Sachverhalte in der Finanzbuchhaltung und die Auswirkung auf den Jahresabschluss in den Steuerlehreunterricht eingepflegt, einzelwirtschaftliche Aspekte auf steuerrechtliche Vorschriften bezogen und die politisch-gesellschaftliche Bedeutung verschiedenster Vorschriften und Zusammenhänge durchleuchtet.

Im Mittelpunkt der Unterrichtsplanung und -durchführung steht die Orientierung an dem Lehrplan „Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter“ (Lehrplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen) in Verbindung mit der lernfeldorientierten didaktischen Jahresplanung, die von einer Arbeitsgruppe des Bildungsgangs entwickelt wurde und stetig weiterentwickelt wird.

Nach einer umfassenden Einführung in das Allgemeine Steuerrecht und wichtige Grundlagen aus der Abgabenordnung erfolgt eine ausführliche Unterrichtssequenz zur Einkommensteuer. Hier werden die Schülerinnen und Schüler befähigt, komplexe einkommensteuerliche Sachverhalte zu strukturieren und schließlich die Einkommensteuerschuld- oder -erstattung für einen Veranlagungszeitraum samt Zuschlagsteuern zu berechnen. Nun schließt sich die Umsatzsteuer an. Auch hier werden die Lernenden befähigt, unterschiedliche komplexe Sachverhalte unter umsatzsteuerlichen Aspekten zu bearbeiten. Anschließend werden die Gewerbesteuer und die Körperschaftsteuer thematisiert. Es folgt ein Rückgriff auf die Abgabenordnung, in dem verfahrensrechtliche Inhalte fokussiert werden. Zuletzt folgt eine intensive Phase der Prüfungsvorbereitung, in der viele Einzelfälle und komplexe Sachverhalte und insbesondere auch Prüfungsfälle bearbeitet werden.

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